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Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade Österreich und Italien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.7.1977

§ 0

Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade Österreich und Italien

Kurztitel

Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade Österreich und Italien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 360/1977

Inkrafttretensdatum

02.07.1977

Langtitel

Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik

StF: BGBl. Nr. 360/1977 (NR: GP XIV RV 122 AB 196 S. 25 . BR: AB 1521 S. 351 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der im vorletzten Absatz der italienischen Eröffnungsnote vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Staatsvertrag tritt gemäß der erwähnten Bestimmung am 2. Juli 1977 in Kraft.

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