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Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.11.1977

§ 0

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Ungarn)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 519/1977

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.11.1977

Unterzeichnungsdatum

19.05.1976

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK UNGARN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DER KULTUR UND WISSENSCHAFT

StF: BGBl. Nr. 519/1977 (NR: GP XIV RV 460 AB 579 S. 63. BR: AB 1717 S. 366.)

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. September 1977 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß Art. 28 am 13. November 1977 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Ungarn haben, in der Erkenntnis, daß die günstige Entwicklung der gegenseitigen Beziehungen auch eine erweiterte Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung und Wissenschaft wünschenswert macht, um zur weiteren Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Ungarn sowie der beiden Völker beizutragen, und im Geiste der Beschlüsse der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,

vereinbart, dieses Abkommen abzuschließen, und sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009444

Dokumentnummer

NOR11009635

alte Dokumentnummer

N7197713777T

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