§ 0
Übereinkommen zwischen Österreich und Jugoslawien über die Errichtung und Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich
Kurztitel
Übereinkommen zwischen Österreich und Jugoslawien über die Errichtung und Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 424/1975
Inkrafttretensdatum
03.08.1975
Beachte
Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt bzw. die Nichtanwendung angezeigt.
Republik Slowenien
Republik Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996 (keine Weiteranwendung)
Bundesrepublik Jugoslawien
Bosnien und Herzegowina
Ehem. Jugosl. Republik Mazedonien
Langtitel
ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Errichtung und Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich
StF: BGBl. Nr. 424/1975
Ratifikationstext
Nach Durchführung der in Artikel 5 vorgesehenen Notifikationen tritt das Übereinkommen am 3. August 1975 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sind zum Zwecke, die Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich zu regeln, wie folgt übereingekommen:
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