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Übereinkommen zwischen Österreich und Jugoslawien über die Errichtung und Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.8.1975

§ 0

Übereinkommen zwischen Österreich und Jugoslawien über die Errichtung und Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich

Kurztitel

Übereinkommen zwischen Österreich und Jugoslawien über die Errichtung und Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 424/1975

Inkrafttretensdatum

03.08.1975

Beachte

Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt bzw. die Nichtanwendung angezeigt.

Republik Slowenien

Republik Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996 (keine Weiteranwendung)

Bundesrepublik Jugoslawien

Bosnien und Herzegowina

Ehem. Jugosl. Republik Mazedonien

Langtitel

ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Errichtung und Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich

StF: BGBl. Nr. 424/1975

Ratifikationstext

Nach Durchführung der in Artikel 5 vorgesehenen Notifikationen tritt das Übereinkommen am 3. August 1975 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sind zum Zwecke, die Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich zu regeln, wie folgt übereingekommen:

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