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Artikel 1 Anerkennung der Neuapostolischen Kirche

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.10.1975

Artikel 1

Die Anerkennung der Anhänger der Neuapostolischen Kirche als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Neuapostolische Kirche in Österreich“ wird hiemit ausgesprochen.

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