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Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)
Kurztitel
Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 140/1973
Typ
Vertrag – Rumänien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
27.11.1972
Unterzeichnungsdatum
17.09.1971
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien
StF: BGBl. Nr. 140/1973 (NR: GP XIII RV 136 AB 262 S. 27. BR: S. 310.)
Sprachen
Deutsch, Rumänisch
Sonstige Textteile
Nachdem das am 17. September 1971 in Wien unterzeichnete Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien, welches also lautet: ....
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Unterricht und Kunst, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie, vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, vom Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 17. Juli 1972
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen ist nach Durchführung des in seinem Art. XXI vorgesehenen Notenwechsels am 27. November 1972 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Sozialistische Republik Rumänien, von dem Wunsche geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern auszubauen und das gegenseitige Verständnis zwischen dem österreichischen und dem rumänischen Volk zu vertiefen, vereinbaren auf Grundlage der gegenseitigen Achtung ihrer Souveränität, ihrer nationalen Unabhängigkeit, der Gleichberechtigung und der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten die in diesem Abkommen festgelegte kulturelle Zusammenarbeit.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009352
Dokumentnummer
NOR11009543
alte Dokumentnummer
N7197313761T
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