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ARTIKEL 9 Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.6.1963

ARTIKEL 9

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika werden alle Anstrengungen unternehmen, um die Durchführung von Programmen, die im vorhergehenden Abkommen vorgesehen sind, zu erleichtern und jene Probleme zu lösen, die bei deren Durchführung auftauchen.

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