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ARTIKEL 12 Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.6.1963

ARTIKEL 12

Das vorliegende Abkommen tritt an die Stelle des zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen, am 6. Juni 1950 in Washington unterzeichneten Übereinkommens in seiner abgeänderten Fassung.

Das vorliegende Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die hiezu von den beiden Regierungen gehörig bevollmächtigte Vertreter das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

Geschehen zu Wien, in zweifacher Ausfertigung, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind, am 25. Juni 1963.

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