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ARTIKEL 11 Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.6.1963

ARTIKEL 11

Das vorliegende Abkommen kann durch den Austausch diplomatischer Noten zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika abgeändert und ergänzt werden.

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