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Notenwechsel zwischen Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Übermittlung von Dokumenten (Slowakei)
Kurztitel
Notenwechsel zwischen Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Übermittlung von Dokumenten (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 192/1962
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Beachte
Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 1047/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Langtitel
Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gegenseitige Übermittlung von Schul- und anderen ähnlichen Dokumenten.
StF: BGBl. Nr. 192/1962
Änderung
BGBl. Nr. 1047/1994
Ratifikationstext
Die vorstehende Vereinbarung ist am 13. Feber 1962 in Kraft getreten.
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