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Notenwechsel zwischen Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Übermittlung von Dokumenten (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

§ 0

Notenwechsel zwischen Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Übermittlung von Dokumenten (Slowakei)

Kurztitel

Notenwechsel zwischen Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Übermittlung von Dokumenten (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 192/1962

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Beachte

Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 1047/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.

Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

Langtitel

Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gegenseitige Übermittlung von Schul- und anderen ähnlichen Dokumenten.

StF: BGBl. Nr. 192/1962

Änderung

BGBl. Nr. 1047/1994

Ratifikationstext

Die vorstehende Vereinbarung ist am 13. Feber 1962 in Kraft getreten.

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