Zum Inkraftreten vgl. Art. 15
Artikel 1
Funktionen
Das „Internationale Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut“, im nachstehenden „das Zentrum“ genannt, übt folgende Funktionen aus:
- a) Sammlung, Studium und Verteilung von Unterlagen, betreffend die wissenschaftlichen und technischen Probleme bei der Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut;
- b) Koordinierung, Anregung oder Durchführung von Forschungsarbeiten auf diesen Gebieten, und zwar insbesondere durch Erteilung von Aufträgen an Körperschaften oder Experten, durch internationale Zusammenkünfte, Veröffentlichungen und den Austausch von Fachleuten;
- c) Erteilung von Ratschlägen und Empfehlungen, betreffend allgemeine oder besondere Fragen im Zusammenhang mit der Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut;
- d) Unterstützung bei der Ausbildung von Forschungs- und Fachkräften sowie bei der Hebung des Niveaus von Restaurierungsarbeiten.
Schlagworte
Forschungskraft
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2021
Gesetzesnummer
10009258
Dokumentnummer
NOR12118345
alte Dokumentnummer
N7196133718L
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