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Anerkennung akademischer Titel und Grade (Italien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.5.1956

§ 0

Anerkennung akademischer Titel und Grade (Italien)

Kurztitel

Anerkennung akademischer Titel und Grade (Italien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 22/1957

Inkrafttretensdatum

09.05.1956

Langtitel

Notenwechsel zwischen dem Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten und dem italienischen Botschafter in Wien, betreffend die gegenseitige Anerkennung akademischer Titel und Grade.

StF: BGBl. Nr. 22/1957 (NR: GP VIII RV 66 AB 86 S. 11 . BR: S. 119)

Ratifikationstext

Nachdem der am 9. Mai 1956 durchgeführte Notenwechsel zwischen dem Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten und dem italienischen Botschafter in Wien, betreffend die gegenseitige Anerkennung akademischer Titel und Grade, samt Protokoll und Liste, welcher also lautet: ... .

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Notenwechsel enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Unterricht und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 4. Dezember 1956.

Die in diesem Notenwechsel enthaltenen Vereinbarungen sind am 9. Mai 1956 in Kraft getreten.

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