§ 14
Zum Wirkungsbereich des Direktoriums gehören insbesondere:
- a) die Vorbereitung und Durchführung der Salzburger Festspiele sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
- b) der Abschluß von Verträgen unter Beobachtung der Bestimmungen des § 11 lit. b,
- c) die Aufstellung des Jahresvoranschlages.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)