Auskunftserteilung
§ 31
Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, mit der Behindertenvertrauensperson zu beraten und die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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