TEIL IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 14
Durch dieses Übereinkommen wird das Übereinkommen über den Lohnschutz, 1949, in dem in Artikel 3 Absätze 6 und 7 vorgesehenen Ausmaß neugefaßt, doch kann das letztgenannte Übereinkommen weiterhin ratifiziert werden.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
10009068
Dokumentnummer
NOR12113846
alte Dokumentnummer
N6199762165J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
