Außerkrafttreten
§ 59
§ 13 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft; er ist jedoch auf Ansprüche auf Grund von Geburten vor dem 1. Jänner 2000 weiter anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Außerkrafttreten
§ 59
§ 13 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft; er ist jedoch auf Ansprüche auf Grund von Geburten vor dem 1. Jänner 2000 weiter anzuwenden.
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