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§ 24 KGG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1997

Erklärung

§ 24

Im Falle des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses gemäß den §§ 17 und 18 haben beide Elternteile eine Erklärung zu unterfertigen, mit der sie sich zur Leistung der Abgabe gemäß § 27 verpflichten.

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