Einteilung der Verstärkerämter
§ 9
Die in den Verwendungen
- Leiter eines Verstärkeramtes I,
- Leiter eines Verstärkeramtes II und
- Leiter eines Verstärkeramtes III
angesprochenen Stellen werden wie folgt zugeordnet:
- 1. Verstärkerämter I sind übertragungstechnische Betriebsstellen eines FBA am Sitz der Betriebsbezirke Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien.
- 2. Verstärkerämter II sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit mehr als elf Arbeitsplätzen.
- 3. Verstärkerämter III sind übertragungstechnische Betriebsstellen am Sitz der Betriebsbezirke eines FBA mit bis zu elf Arbeitsplätzen.
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