§ 3
Die Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan der Soldaten
- an der Heeresunteroffiziersakademie, die am III. und IV. Abschnitt der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 2 teilnehmen, beträgt monatlich 16,86 vH,
- an der Theresianischen Militärakademie, die am Vorbereitungssemester teilnehmen, beträgt monatlich 16,86 vH,
- 3. an der Theresianischen Militärakademie, die
- a) am Grundausbildungslehrgang für die Verwendungsgruppe H2 oder
- an der Truppenoffiziersausbildung teilnehmen, beträgt monatlich 18,55 vH,
- an der Landesverteidigungsakademie, die am Generalstabskurs teilnehmen, beträgt monatlich 24,92 vH,
des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung nach § 118 Abs. 5 des Gehaltsgesetzes 1956. Die Pauschalvergütung gemäß § 2 ist einzustellen.
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