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§ 39 AMSG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.12.1997

5. HAUPTSTÜCK

Verhältnis zu anderen Gesetzen

§ 39

Die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, werden durch die Vorschriften dieses Teiles nicht berührt.