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§ 1 Festsetzung von Pauschalvergütungen für verlängerte Dienstpläne im Bereich der Post- und Telegraphenverwaltung
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01.10.1991 bis 31.12.2014 (BGBl. II Nr. 319/2014)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Postverwaltung
BGBl. Nr. 101/1975