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§ 4 EPV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1991

Arten der Tests

§ 4

Als objektive Tests kommen

  1. 1. psychologische Eignungsuntersuchungen oder
  2. 2. fachliche Eignungsuntersuchungen oder
  3. 3. sowohl psychologische als auch fachliche Eignungsuntersuchungen in Betracht.

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