§ 5a
Das Pauschale für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A2/v2 und A3/v3 im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung beträgt 32,8 €.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 5a
Das Pauschale für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A2/v2 und A3/v3 im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung beträgt 32,8 €.
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