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Art. 1 § 5a KIAB

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2002

§ 5a

Das Pauschale für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen A2/v2 und A3/v3 im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung beträgt 32,8 €.

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