Artikel 12
Es sind Verbraucherpreisindizes zu berechnen, um die zeitlichen Veränderungen der Preise von Artikeln zu messen, die für die Verbrauchsgewohnheiten wesentlicher Bevölkerungsgruppen oder der Gesamtbevölkerung repräsentativ sind.
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2025
Gesetzesnummer
10008652
Dokumentnummer
NOR12103263
alte Dokumentnummer
N6198810248Y
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