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§ 3 Wochenberichtsblatt-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1987

Form und Inhalt des Wochenberichtsblattes

§ 3

(1) Das Wochenberichtsblatt muß mindestens das Format A 5 (210 x 148 mm) haben und inhaltlich dem Muster der Anlage entsprechen. Eine aus drucktechnischen Gründen erforderliche andere Anordnung der Spalten und Felder ist zulässig.

(2) Die Wochenberichtsblätter sind für jeden Jugendlichen fortlaufend durchzunumerieren.

(3) Das Wochenberichtsblatt hat Spalten (Felder) zur Eintragung des Beginns und des Endes der täglichen Lenkzeit, der Summe der täglichen Lenkzeit, des Beginns und des Endes der Lenkpause, der Wochensumme der Lenkzeit sowie der Art des Übungsfahrzeuges zu enthalten.

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