Einsichtnahme
§ 9.
Die vom Bundeseinigungsamt beschlossenen und in den Katastern abgelegten Mindestlohntarife, Satzungen, Lehrlingseinkommen und Heimarbeitstarife können während der Amtsstunden von jedem eingesehen werden.
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2021
Gesetzesnummer
10008630
Dokumentnummer
NOR40234320
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