Verbindung des Disziplinarverfahrens gegen mehrere Beschuldigte
§ 81
Sind an einer Dienstpflichtverletzung mehrere Landeslehrer beteiligt, so ist das Disziplinarverfahren für alle Beteiligten gemeinsam durchzuführen, soweit landesgesetzlich dieselbe Zuständigkeit besteht.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)