vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 17 Soziale Sicherheit – Durchführung (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1983

ABSCHNITT V

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 17

Artikel 17

Formblätter

Soweit in dieser Vereinbarung Bescheinigungen vorgesehen sind, werden die entsprechenden Formblätter von den in Betracht kommenden Verbindungsstellen festgelegt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)