vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Soziale Sicherheit – Durchführung (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1983

ABSCHNITT I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

In dieser Vereinbarung werden die im Abkommen angeführten Ausdrücke in der dort festgelegten Bedeutung verwendet.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)