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§ 207b BDG 1979

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2019

Inhalt der Ausschreibung

§ 207b.

(1) Die Ausschreibung hat

  1. 1. die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben,
  2. 2. die Ernennungserfordernisse,
  3. 3. den Hinweis auf das Erfordernis des § 207e Abs. 2 Z 2,
  4. 4. den Hinweis, dass in der Bewerbung die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, die Führungs- und Managementkompetenzen sowie die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen sind,
  5. 5. den Dienstort,
  6. 6. die Schule oder die Schulen (den Schulcluster),
  7. 7. die Bewerbungsfrist und
  8. 8. die Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche

    zu enthalten.

(2) Wenn es sich für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als erforderlich erweist, sind in der Ausschreibung zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anzuführen.

Schlagworte

Führungskompetenz, Leitungsvorstellung

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2017

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR40197727

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