Verlautbarung
§ 207c.
Die Ausschreibung ist in der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden.
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2024
Gesetzesnummer
10008470
Dokumentnummer
NOR40265559
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