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Arbeitslosenversicherung (BRD)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1979

§ 0

Arbeitslosenversicherung (BRD)

Kurztitel

Arbeitslosenversicherung (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 392/1979

Inkrafttretensdatum

01.10.1979

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung

StF: BGBl. Nr. 392/1979 (NR: GP XIV RV 994 AB 1079 S. 110 . BR: AB 1917 S. 381 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. August 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 Abs. 2 am 1. Oktober 1979 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

der Präsident der Bundesrepublik Deutschland –

IN DEM WUNSCHE, die Beziehungen der beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen -

sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, das an die Stelle des Abkommens über Arbeitslosenversicherung vom 19. Mai 1951 treten soll.

Sie haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)

Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:

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