§ 0
Soziale Sicherheit (Belgien)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Belgien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 612/1978
Inkrafttretensdatum
01.12.1978
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 612/1978 (NR: GP XIV RV 703 AB 799 S. 85 . BR: AB 1798 S. 373 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Oktober 1978 ausgetauscht; das Vertragswerk ist gemäß Art. 47 Abs. 2 des Abkommens am 1. Dezember 1978 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH
und
DER KÖNIG DER BELGIER,
Von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Sozialen Sicherheit zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben:
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