Artikel 40
Hat eine geschützte Person auf Grund der innerstaatlichen Gesetzgebung im Falle des Todes des Ernährers Anspruch auf andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen als auf Leistungen an Hinterbliebene, so können diese regelmäßig wiederkehrenden Leistungen für die Anwendung dieses Übereinkommens den Leistungen an Hinterbliebene gleichgestellt werden.
Zuletzt aktualisiert am
22.04.2025
Gesetzesnummer
10008244
Dokumentnummer
NOR12096209
alte Dokumentnummer
N6197036902L
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