Artikel 47.
Der gedeckte Fall hat die Schwangerschaft und die Niederkunft sowie ihre Folgen und den sich daraus ergebenden Verdienstentgang im Sinne der innerstaatlichen Gesetzgebung zu umfassen.
Zuletzt aktualisiert am
18.12.2024
Gesetzesnummer
10008243
Dokumentnummer
NOR40056147
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