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Anlage X Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich (Türkei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.7.1964

Anlage X

(Anm.: Anlage X als PDF dokumentiert

Z 6 der Druckfehlerberichtigung BGBl. Nr. 121/1965 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich, BGBl. Nr. 164/1964, wird wie folgt berichtigt: Im § 7 der Anlage X hat es statt „Streitgkeiten“ richtig „Streitigkeiten“ zu lauten.“)

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2021

Gesetzesnummer

10008198

Dokumentnummer

NOR40082151

Zusatzdokumente: Anlage X 

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