Verbot unentgeltlicher Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse
§ 36e
Die Begründung eines unentgeltlichen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses zum Bund ist unzulässig.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Verbot unentgeltlicher Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse
§ 36e
Die Begründung eines unentgeltlichen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses zum Bund ist unzulässig.
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