Verbot unentgeltlicher Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse
§ 36e
Die Begründung eines unentgeltlichen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses zum Bund ist unzulässig.
Verbot unentgeltlicher Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse
§ 36e
Die Begründung eines unentgeltlichen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses zum Bund ist unzulässig.