§ 4
Die Prüfungen finden alljährlich im Frühling und im Spätherbste statt.
Die erste Prüfung wird im Oktober 1873 vorgenommen.
§ 4
Die Prüfungen finden alljährlich im Frühling und im Spätherbste statt.
Die erste Prüfung wird im Oktober 1873 vorgenommen.