Artikel 48
Status der Anlagen und Beschlüsse
Die Anlagen dieses Vertrags und die Beschlüsse in Anlage 2 der am 17. Dezember 1994 in Lissabon unterzeichneten Schlußakte der Europäischen Energiechartakonferenz beigefügt sind, sind fester Bestandteil des Vertrags.
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