Berufsprofil
§ 2
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf EDV-Kaufmann ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Beratung von Kunden bei der Auswahl von Standardprodukten in Hardware, Software und elektronischen Datenverarbeitungssystemen unter Berücksichtigung technischer, kaufmännischer und rechtlicher Voraussetzungen,
- 2. Analysieren der Kundenanforderungen und Vorschlagen geeigneter elektronischer Datenverarbeitungssystemlösungen,
- 3. Anbieten von Service- und Betreuungskonzepten und Abstimmen auf Kundenwünsche,
- 4. Herstellen von Betriebsbereitschaft von Hardware, Installieren und Konfigurieren von Software sowie von einfachen Netzwerken,
- 5. Fehlersuche und Beheben einfacher Störungen,
- 6. Arbeiten mit Personalcomputern (auch in Netzwerken),
- 7. Vorbereiten, Bereitstellen und Präsentieren des betrieblichen Sortiments an Waren- und Dienstleistungen,
- 8. Entgegennehmen von Bestellungen und Abwickeln von Kundenaufträgen, inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr,
- 9. Annehmen, Kontrollieren, Lagern und Pflegen der Waren, Inventarisieren der Bestände,
- 10. Abschließen von Kaufverträgen und Lizenzverträgen, Ausstellen von Verkaufsdokumenten wie zB Garantiescheinen, Empfangsquittungen und sonstigen Unterlagen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)