vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 WTO-Abkommen – Handel mit Dienstleistungen (4. Protokoll) – Kundmachung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.3.1998

Artikel 1

Das Vierte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (BGBl. III Nr. 44/1998) ist hinsichtlich der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen.

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2018

Gesetzesnummer

10007976

Dokumentnummer

NOR12090369

alte Dokumentnummer

N5199851572L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)