Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
ARTIKEL 10 Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
01.11.1997 bis 31.07.2022 (BGBl. III Nr. 162/1997)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.