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§ 20 Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172 Abs. 1 GewO 1994
aktuell keine Fassung in Kraft
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01.1.2002 bis 04.03.2004 (BGBl. II Nr. 490/2001)
aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.1997 bis 31.12.2001 (BGBl. Nr. 506/1996)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
BGBl. Nr. 54/1956