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Artikel 6 Zusammensetzung des Internationalen Kakaorats Internationales Kakaoübereinkommen 1993

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.4.1996

Artikel 6 Zusammensetzung des Internationalen Kakaorats

  1. 1. Das höchste Organ der Organisation ist der Internationale Kakaorat, der sich aus allen Mitgliedern der Organisation zusammensetzt.
  2. 2. Jedes Mitglied ist im Rat durch einen Delegierten und auf seinen Wunsch hin auch durch einen oder mehrere Stellvertreter vertreten. Jedes Mitglied kann ferner einen oder mehrere Berater für seinen Delegierten oder seine Stellvertreter bestellen.

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