KAPITEL IV: ORGANISATION UND VERWALTUNG Artikel 5
Artikel 5
Errichtung, Amtssitz und Aufbau der Internationalen Kakaoorganisation
- 1. Die durch das Internationale Kakaoübereinkommen 1972 *1) errichtete Internationale Kakaoorganisation bleibt bestehen, wendet dieses Übereinkommen an und überwacht seine Anwendung.
- 2. Die Organisation übt ihre Tätigkeit aus
- a) durch den Internationalen Kakaorat und das Exekutivkomitee,
- b) durch den Exekutivdirektor und das sonstige Personal.
- 3. Der Amtssitz der Organisation befindet sich in London, sofern der Rat durch qualifizierte Abstimmung nichts anderes beschließt.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 455/1973
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