4. ABSCHNITT
Höchstbeträge Höchstbeträge der Provisionen oder sonstigen Vergütungen
§ 11
Dieser Abschnitt gilt nicht für die Vermittlung einer Burg, eines Schlosses oder eines Klosters.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
4. ABSCHNITT
Höchstbeträge Höchstbeträge der Provisionen oder sonstigen Vergütungen
§ 11
Dieser Abschnitt gilt nicht für die Vermittlung einer Burg, eines Schlosses oder eines Klosters.
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