Anhang 2
Indikative Verpflichtungsermächtigungen für Ziel Nr. 6
Anlage2
MIO ECU zu Preisen von 1995
(Anm.: Liste nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Hierzu gehören - zusätzlich zu den Mittelzuweisungen für die Ziele Nrn. 3, 4 und 5a - gegebenenfalls Verpflichtungsermächtigungen für Pilotprojekte, innovative Maßnahmen, Untersuchungen und Gemeinschaftsinitiativen nach Artikel 3 und Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 des Rates in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2081/93 des Rates.
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