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Artikel 5 EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 6

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

Artikel 5

Die Bestimmungen dieses Protokolls, einschließlich der Beihilfefähigkeit der in Anhang 1 aufgeführten Regionen für Hilfen aus den Strukturfonds, werden 1999 zusammen mit der Rahmenverordnung (EWG) Nr. 2081/93 über Strukturinstrumente und -politiken und nach dem in jener Verordnung festgelegten Verfahren überprüft.

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