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Artikel 104 EU-Beitrittsvertrag - Akte

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

Artikel 104

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 1995 tritt die Republik Finnland unter anderem von dem am 4. Januar 1960 unterzeichneten Abkommen zur Gründung einer Europäischen Freihandelsassoziation sowie von den 1992 mit Estland, Lettland und Litauen unterzeichneten Freihandelsabkommen zurück.

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